Mietwagen in Italien


firefoxItalien ist ein Land dass sich gut mit dem Mietwagen erkunden lässt, vor allem im Urlaub. Der gefürchtete Fahrstil in den Städten ist dabei zu beachten, wobei es ausserhalb der Ballungsräume sehr entspannt zugeht. Es wird empfohlen international tätige Autovermietungen mit einheitlichen Standards zu wählen.

Straßennetz


Italiens Infrastuktur hinsichtlich Autostraßen ist als sehr gut zu bezeichnen. Insbesondere durch die in weiten Landesteilen schwierige Topographie erschwert, verfügt Italien über ausreichend viele Autobahnen, Tunneel und Landstraßen. Staus sind vor allem in der Poebene und um die Städte Mailand, Turin, Rom und Neapel eher die Regel als die Ausnahme.


Maut


Die Autostradas (Autobahnen) in Italien sind in der Regel gebührenpflichtig. Wer auf die Autobahn auffährt muss ein Ticket ziehen, das beim Verlassen anhand der Kilometer zum entsprechenden Preis führt.

Alkohol


Die Promillegranzefür Alkohol am Steuer in Italien liegt bei 0,5 Promille. Wer erwischt wird verleirt die Fahrerlaubnis für bis zu 3 Monate und muss ein Bußgeld von bis zu 1.000 Eruo bezahlen. Solle es zu einem Unfall kommen wird das Auto konfisziert.

Was man im Auto haben muss


Unter anderem ist eine Flureszierende Warnweste ist mitzuführen. Wenn man das Auto bei einer Panne oder einem Unfall auf der Straße verlässt muss die Weste angelegt werden. Zudem muss die grüne Versicherungskarte dabei sein.

Telefonieren

Ist im Auto bei der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung wie daheim verboten.

Tempolimits

Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, ausserorts ein Limit von 90 km/h. Auf Autobahnen darf man 130 km/h fahren, Gespanne nur 80 km/h. Auf manchen 6spurigen Autobahnen gilt auch 150 km/h. Bei Regen gilt maximal 110 km/h.

Parken

Parkplätz gehören in Italien besonders in der kostenfreien Variante zu raren Gütern. Wenn der Parkplatz blau gekennzeichnet ist, darf man zumindest für Geld parken. An gelben bzw. gelb-schwarzen Markierungen erkennt man ein Parkverbot. Parkvergehen werden mit Bußgeldern bis zu 65 Euro geahndet.

Bußgelder

Die Bußgelder in Italien sind in den letzten Jahr sehr angehoben worden. Aktuelle Infos zu diesem thema auf der seite der Deutschen Botschaft in Rom.

Fahren ohne Abblendlicht: bis ~ 137 Euro
Verstoß gegen die Anschnallpflicht: bis ~ 275 Euro
Fahren unter Alkohol: bis ~ 1.083

Besonderheiten

In Italien Herrscht eine Tagesfahrlichtpflicht, sprich man muss auch am Tag das Abblendlicht anschalten.

Ein Zebrastreifen ist in Italien keine Aufforderung zum Halten, wenn ein Fussgänger die Strasse passieren möchte. Wer das tut riskiert kopfschütteln oder gar einen Auffahrunfall. Bei tauben oder blinden Menschen, die durch einen rot-weiß markierten Stock erkennbar sind muss wenn diese die Straße überqueren wollen immer und überall gehalten werden.

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.

Im Italienischen Kreisverkehr sind die Regeln zu Deutschland umgekehrt. Es herrscht rechts vor links, sprich der der in dne Kreisel einfahren möchte hat Vorfahrt.


Alle Angaben ohne Gewähr !
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