Vollkasko
Ob zu Hause oder im urlaub: Schäden am Fahrzeug sind immer ärgerlich. Sinnvollerweise schließt man bei Mietwagen immer eine Vollkasko-Versicherung ab. Diese ersetzt selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug.
Anders bei einer Kfz Haftpflichtversicherung werden bei der Vollkasko nicht nur die Schäden des Unfallopfers, sondern auch die des Unfallverursachers erstattet.
Auch unverschuldete Schäden sind hier enthalten wie z.B. Unwetterschäden, Unfall mit Unfallflucht des Verursachers, Schäden durch Vandalismus etc.
Bei Urlaubsmietwagen sollte die Vollkaskoversicherung immer dabei sein. Man sollte sich aber vorher genau im Kleingedruckten die abgedeckten Schädenbzw. die Leistungen der Vollkasko Versicherung anschauen. Gerne ausgeschlossen werden Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Z.B. wenn man auf einer unbefestigten Straße fährt und ein Schaden an der Ölwanne entsteht, weil man aufsitzt ist dieser Schaden in der Regl nicht von der Vollkasko abgedeckt. Der Leistungsausschluß bei Fahren auf unbefestigten Straßen ist der Grund dafür.
Ohne Selbstbeteiligung ?
Normalerweise gibt es in der Vollkasko imme reine Selbstbeteiligung die in der Regel 150 Euro oder 300 Euro beträgt. Die Selbstbeteiligung wird im Schadensfall immer fällig. Wenn Sie ein anderer Verkejrseilnehmer, wie z.B. in Spanien üblich, auf Kontakt einparkt und ihre lakierte Stoßsstange beschädigt, müssen sie bei Abgabe des Mietwagens zahlen. Auch für die Autovermeitung ist es billiger die Vollkasko mit Selbstbeteiligung anzubieten, da die meisten Schäden unter 300 Euro liegen und somit vom Mieter zu tragen sind. Schließen sie deshalb nur Mietverträge bei Autovermietungen ab, die eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung anbieten.